Nutzen Sie unsere professionelle Autofolierung und Fenstertönung!
FoliXtra’s Team stellt professionelle Autofolierung und Fensterscheiben Tönung zur Verfügung und bietet individuelle Autofolierungsdienstleistungen. Konzentration liegt auf Schutz, Langlebigkeit und UV-Schutz. Wir assistieren unsere Kunden bei der Personalisierung und Verbesserung ihrer Fahrzeuge und Immobilien. Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder unser Kontaktformular.
Kontaktinfos
FoliXtra
Romanshornerstrasse 50B
9320 Arbon
Tel: 07622 27889
E-Mail: megaxenion@gmx.ch
Erfahren Sie die Vorteile unserer professionellen Autofolierung- und Fenstertönungsdienstleistungen. Rufen Sie uns bitte unter 07622 27889 an oder senden Sie eine E-Mail an megaxenion@gmx.ch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FoliXtra
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten zwischen der FoliXtra, Romanshornerstrasse 50B, 9320 Arbon und ihren Kunden.
§ 1 Beschreibung der Leistungen
Die FoliXtra bietet als Unternehmen unter Leitung von Sandro Unglaubin der Romanshornerstrasse 50B, 9320 Arbon und ihren Kunden seinen Kunden ein weitreichendes Angebot an Werbetechnik insbesondere Folienlösungen wie Beschriftung, Fahrzeugfolierung und -gestaltung, Autoglasfolien, Lackschutzfolien, Gebäudeglasfolien, Architekturfolien, Digitaldruck, Werbetechnik sowie Montageservice. Daneben bietet die FoliXtraH ihren Kunden durch die eigene Grafik-Design-Abteilung Full-Service in sämtlichen Design-Projekten.
§ 2 Vertragsschluss/ Leistungsumfang
(1) Angebote der FoliXtra in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisabgaben – unverbindlich.
(2) Nach erfolgter Anfrage erhält der Kunde von der FoliXtra einen Angebotsvorschlag. Dieser Vorschlag ist freibleibend und gilt für einen Zeitraum von 4 Wochen.
(3) Der Kunde gibt durch Annahme des Vorschlags ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab.
(4) Der Auftrag kommt sodann mit Übersendung einer Auftragsbestätigung durch FoliXtra zustande.
(5) Die jeweils von der FoliXtra zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung konkretisiert dargestellt.
(6) Die Kosten für den Entwurf einer Druckvorlage werden, soweit sie entstanden sind, im Rahmen des Angebotsvorschlags bzw. der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und (teil-)abgerechnet.
(7) Sofern der Kunde den Auftrag storniert, nachdem die FoliXtra mit ihrer Leistung begonnen hat, fällt eine Stornierungsgebühr als Aufwandsentschädigung an. Diese liegt der Höhe nach im Ermessen des Auftragnehmers und beträgt mindestens 50 % vom Auftragswert.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde liefert selbst eine Druckvorlage/Layout oder lässt diese von der FoliXtra entwerfen. Hierbei ist die FoliXtra– unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden – in der Gestaltung frei. Soweit die FoliXtra ein Layout entwirft wird diese Leistung gemäß § 2 Abs. 6 der AGB gesondert abgerechnet.
(2) Sofern für die Leistungserbringung Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen, dass die FoliXtra ihre Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.
(3) Der Kunde stellt sicher und versichert, dass das von ihm übergebene Material zur Realisierung des Auftrages frei von Rechten Dritter ist bzw. etwaige erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Der Kunde stellt die FoliXtra insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Der Kunde hat der FoliXtra sämtliche Informationen über den zu beklebenden Untergrund anzugeben, insbesondere auch den Zeitraum zwischen (Neu-) Lackierung und Montage der Folien. Der Kunde haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zum Untergrund.
(5) Etwaig entstandene Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung gemäß Abs.2 entstehen, hat der Kunde zu tragen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach der Fertigstellung einen Termin zu einer Nachkontrolle wahrzunehmen.
§ 4 Auftragsvergabe an Dritte
(1) Die FoliXtra ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Auftrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich.
(2) Abweichend von Abs. 1 bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden.
(3) Sofern eine Auftragsvergabe an Dritte erfolgt, wird die Vertraulichkeit bezüglich der Daten sichergestellt.
§ 5 Preise, Fälligkeit
(1) Je nach individueller Vereinbarung im Vertrag ist die vereinbarte Vergütung entweder nach Beendigung des Auftrags oder monatlich jeweils nach entsprechender Rechnungsstellung durch die FoliXtra zur Zahlung fällig.
(2) Bei größeren Aufträgen und solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die FoliXtra berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen.
(3) Sollte es zu einer unvorhersehbaren Mehrarbeit kommen, kann sich der Rechnungspreis gegenüber dem Angebot erhöhen. Der Kunde wird vorab hierüber informiert.
(4) Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
(5) Rechnungen für Folierungsarbeiten an einem Kfz sind sofort fällig Die Bezahlung erfolgt Bar oder mit EC/Kreditkarte. Der FoliXtra steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem Kfz zu.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der FoliXtra.
§ 7 Abnahme
Bei Erhalt der Ware (Abholung, Lieferung, Montage o.ä.) hat der Kunde das gelieferte Produkt auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein nimmt der Kunde die gelieferte Ware an.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Eine darüberhinausgehende Garantie wird nicht gewährt.
(2) Die Geltung der gesetzlichen Gewährleistung ist abhängig von einem Nachkontrolltermin innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung.
(3) Sofern der Kunde die FoliXtranicht vollständig und richtig über den zu beklebenden Untergrund informiert hat (vgl. § 3 Abs. 4) stellen Mängel, die sich aus der Verwendung eines für den Untergrund ungeeigneten Produkts ergeben, keine Sachmängel i.S.d. Gewährleistungsrechts dar.
(4) Die Folierung stellt eine handwerkliche Leistung dar, welche nicht maschinell ausgeführt wird. Trotz höchster Sorgfalt kann es vorkommen, dass sich die Schnitte und Linien an den Kanten auf zwei Fahrzeugseiten geringfügig voneinander unterscheiden. Darüber hinaus kann es zu geringfügigen Staubeinschließungen kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel i.S.d. Gewährleistungsrechts dar.
§ 9 Haftung
(1) Die FoliXtra übernimmt keine Haftung für Lackbeschädigungen, die durch vorherige Lackierungsarbeiten (vor Beauftragung der FoliXtra) entstanden sind. Bei bereits folierten Autos übernimmt die FoliXtra keine Haftung für eine Beschädigung des Lacks unter der Folie.
(2) Beim Entfernen der Folie kann sich der Klarlack ablösen. Dies liegt nicht an der Verarbeitung der Folie sodass hierfür durch die FoliXtra keine Haftung übernommen wird.
(3) Die FoliXtra haftet nicht für vertragstypische und vorhersehbare Schäden, soweit diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Die FoliXtra übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der FoliXtra.
(4) Die Haftung der FoliXtra aus leichter Fahrlässigkeit wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten).
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Nicht zu den Aufgaben von der FoliXtra gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. Die FoliXtra wird aber den Kunden rechtzeitig auf für die FoliXtra merkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen
Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die FoliXtra nicht für daraus resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit die FoliXtra von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(7) Druckarbeiten, die von dem Kunden entworfen wurden, werden auf Druckkompatibilität geprüft. Für inhaltliche Fehler sowie Rechtschreibfehler übernimmt die FoliXtra keine Haftung.
(8) Fehldrucke, für die ein inhaltlicher Fehler verantwortlich war, müssen zu 100 % vom Kunden bezahlt werden. Die zusätzlichen Kosten, die bei der Nachbesserung eines vom Kunden zu verantwortenden Fehldrucks entstehen (z.B. für das Entfernen der Folie) trägt der Kunde.
§ 10 Übertragung von Nutzungsrechten
(1) Dem Kunden wird – sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnisse von der FoliXtra das nicht ausschließliche, zeitliche, örtliche und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Die Weitergabe oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch die FoliXtra. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
(3) Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, ist es der FoliXtra gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon und/oder jeweils ein Belegexemplar der Arbeit zu behalten und zum Zweck der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Projektauftrages – unentgeltlich zu nutzen. Insbesondere darf die FoliXtra den Kunden als Referenz auf ihrer Internetseite oder in ihren Prospekten nennen und künftigen Kunden überlassene Belegexemplare zeigen.
§ 11 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
(1) Die FoliXtra verpflichtet sich, sämtliche für den Kunden hergestellte Arbeitsergebnisse (Berichte, Druckunterlagen und Konzepte) ohne gesonderte Vergütung für den Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Aufforderung hin ausgehändigt. Andernfalls hat die FoliXtra das Recht, die Unterlagen zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für den Abtransport und/oder die Vernichtung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und erforderliche Versicherungen trägt der Kunde.
(2) Die Aufbewahrungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden. Hierzu gehören Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann die FoliXtra sofort vernichten.
(3) Eine Archivierung von digitalen Daten durch die FoliXtra findet nur statt, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Im Übrigen werden diese bei Ende des Vertrags herausgegeben.
(4) Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines, die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers dergestalt zu erfolgen, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, die Daten künftig selbst bearbeiten und aktualisieren zu können.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien werden alle Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten und die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Adresse
Romanshornerstrasse 50B
9320 Arbon
Kontakt
Tel.: 07622 27889
E-Mail: megaxenion@gmx.ch
Weitere Links
© 2024 FoliXtra